Patienten-Informationen
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?

Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Sie wird vom Haus- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie gemäß dem Förderbedarf verordnet. Sie erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?

Eine Therapieeinheit dauert 30 , 45 oder 60 Minuten. Die Therapiedauer ist abhängig vom Förderbedarf. In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche statt.

Zuzahlungen?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Personen leisten einen Eigenanteil. Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil 10 % der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Weitere Informationen finden Sie unter Heilmittelrichtlinien.de.

Anmeldung für einen Therapieplatz

Melden Sie sich für einen Therapieplatz bitte immer über das Anmeldeformular auf dieser Homepage an. Gehen Sie dazu bitte auf den Button Anmeldung. Sobald wir einen Therapieplatz zu Ihren gewünschten Zeiten frei haben, melden wir uns bei Ihnen.

Welche Unterlagen muss ich bei meinem ersten Termin mitbringen?
  • eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 28 Tage sein)
  • für Kinder: einen aktuellen Hörtest
  • evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
  • evtl. Berichte von Lehrer/innen
  • evtl. Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken